
Rechtliches
Probezeit / Punktesystem
Probezeit
Probezeit beim Führerschein
Nach Erhalt des Führerscheins wirst du zunächst für 2 Jahre auf Probe eingestuft.
Was bedeutet das?
Während der Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung besonders streng bewertet. Bereits bei gewissen Verstößen drohen Bußgelder ab 60 Euro und zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Verstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt (nach Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung):
- Katalog A: schwerwiegende Verstöße
- Katalog B: weniger schwerwiegende Verstöße
Bei Verstößen in der Probezeit können neben Bußgeldern und Punkten auch verlängerte Probezeiten, Aufbauseminare oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
ASF-Seminar
Sollte bei dir ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet worden sein, dann findest du alle dazugehörigen Informationen zu diesem Seminar HIER.
Auszüge Katalog A und B
| Katalog A | Katalog B |
|---|---|
| Trunkenheit im Straßenverkehr | Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge |
| Mehr als 20 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | Fahren mit mangelhaften Reifen |
| Missachtung der Vorfahrt | Kennzeichenmissbrauch |
| Missachtung einer roten Ampel | Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
| Fehlverhalten am Zebrastreifen | Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc. |
| Verbotenes Rechtsüberholen | Telefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt |
| Linksabbiegen trotz entgegenkommender Fahrzeuge | Fahrlässige Tötung; Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend. Fahrlässige Körperverletzung |
| Fahren ohne Begleitperson (BF17) | Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt |
| Nötigung | Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt |
| Fahrlässige Tötung | |
| Fahrlässige Körperverletzung | |
| Nötigung | |
| Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | |
| Gefährdung des Straßenverkehrs | |
| Unterlassene Hilfeleistung | |
| Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins | |
| Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) | |
| übermäßige Straßenbenutzung | |
| Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten | |
| Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis | |
| Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel) | |
| Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen | |
| Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | |
| Abstandsvergehen | |
| Verbotenes Überholen | |
| Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen | |
| Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen | |
| Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen | |
| Fehler an Fußgängerüberwegen |
Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit
Wenn du in der Probezeit einen Verstoß begehst, gelten gestufte Maßnahmen je nach Schwere und Häufigkeit:
Erster Verstoß:
- Katalog A (schwerwiegend) oder zwei Verstöße aus Katalog B (weniger schwerwiegend)
- Du musst an einem ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger / Nachschulung) teilnehmen.
- Probezeitverlängerung: Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert – insgesamt also 4 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
- Wichtig: Wenn Du nicht rechtzeitig am Seminar teilnimmst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Zweiter Verstoß:
- Wiederholter Verstoß (1 x A oder 2 x B)
- Die Behörde verwarnt dich und empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Dritter Verstoß:
- Nochmals auffällig werden
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 3 Monaten
- Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
- Zusätzlich wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um deine Eignung für den Straßenverkehr zu prüfen.
Punktesystem
Konsequenzen für den Kraftfahrer
| Punkte | Konsequenzen |
|---|---|
| 1-3 | Keine |
| 4-5 | Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. 1 Punkt Rabatt |
| 6-7 | Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. Kein Punkte-Rabatt |
| 8 | Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate |
FES-Seminar
Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES-Seminar kann ein Punkt abgebaut werden. Weitere Informationen sowie die Anmeldung zu diesem Seminar findest du HIER.
Verjährungsfristen
Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist, die mit der Rechtskraft der Punkte beginnt.
| Verstoß | Verjährung |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
| Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) mit 3 Punkten | 10 Jahre |
Aktueller Punktestand
Auskunft über deinen aktuellen Punktestand erhältst du beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dies ist auch online möglich, sofern dein Personalausweis die Online-Funktion unterstützt.