Fahrschule Ruess Göppingen Führerschein

Rechtliches

Probezeit / Punktesystem

Probezeit

Probezeit beim Führerschein
Nach Erhalt des Führerscheins wirst du zunächst für 2 Jahre auf Probe eingestuft.

Was bedeutet das?
Während der Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung besonders streng bewertet. Bereits bei gewissen Verstößen drohen Bußgelder ab 60 Euro und zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Verstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt (nach Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung):

  • Katalog A: schwerwiegende Verstöße
  • Katalog B: weniger schwerwiegende Verstöße

Bei Verstößen in der Probezeit können neben Bußgeldern und Punkten auch verlängerte Probezeiten, Aufbauseminare oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

ASF-Seminar
Sollte bei dir ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet worden sein, dann findest du alle dazugehörigen Informationen zu diesem Seminar HIER.

Auszüge Katalog A und B

Katalog AKatalog B
Trunkenheit im StraßenverkehrUngenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen HöchstgeschwindigkeitFahren mit mangelhaften Reifen
Missachtung der VorfahrtKennzeichenmissbrauch
Missachtung einer roten AmpelVerbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fehlverhalten am ZebrastreifenFahren mit mangelhaft gesicherter Ladung
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortFahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc.
Verbotenes RechtsüberholenTelefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt
Linksabbiegen trotz entgegenkommender FahrzeugeFahrlässige Tötung; Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
Fahrlässige Körperverletzung
Fahren ohne Begleitperson (BF17)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt
NötigungStraftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortOrdnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Körperverletzung
Nötigung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unterlassene Hilfeleistung
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)
übermäßige Straßenbenutzung
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel)
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Abstandsvergehen
Verbotenes Überholen
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen
Fehler an Fußgängerüberwegen

Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit
Wenn du in der Probezeit einen Verstoß begehst, gelten gestufte Maßnahmen je nach Schwere und Häufigkeit:

Erster Verstoß:

  • Katalog A (schwerwiegend) oder zwei Verstöße aus Katalog B (weniger schwerwiegend)
  • Du musst an einem ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger / Nachschulung) teilnehmen.
  • Probezeitverlängerung: Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert – insgesamt also 4 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Wichtig: Wenn Du nicht rechtzeitig am Seminar teilnimmst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Zweiter Verstoß:

  • Wiederholter Verstoß (1 x A oder 2 x B)
  • Die Behörde verwarnt dich und empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Dritter Verstoß:

  • Nochmals auffällig werden
  • Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 3 Monaten
  • Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
  • Zusätzlich wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um deine Eignung für den Straßenverkehr zu prüfen.

Punktesystem

Konsequenzen für den Kraftfahrer

PunkteKonsequenzen
1-3Keine
4-5Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. 1 Punkt Rabatt
6-7Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. Kein Punkte-Rabatt
8Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

FES-Seminar
Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES-Seminar kann ein Punkt abgebaut werden. Weitere Informationen sowie die Anmeldung zu diesem Seminar findest du HIER.

Verjährungsfristen
Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist, die mit der Rechtskraft der Punkte beginnt.

VerstoßVerjährung
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) mit 3 Punkten10 Jahre

Aktueller Punktestand
Auskunft über deinen aktuellen Punktestand erhältst du beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dies ist auch online möglich, sofern dein Personalausweis die Online-Funktion unterstützt.

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